Akademisierung braucht klare Rollen - Was Deutschland aus der österreichischen Pflegebildungsstruktur ableiten sollte. (Beitrag aus der Zeitschrift Die Schwester/Der Pfleger 08/2026)
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Österreich hat die Pflegebildung in eine klarere hochschulische Struktur überführt. Seit 2024 erfolgt die Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson ausschließlich als dreijähriges Diplomstudium an Fachhochschulen. Seit September 2025 müssen setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege hochschulrechtlich geregelt sein und mindestens 60 ECTS-Punkte mit theoretischen und praktischen Studienanteilen umfassen.
Damit entsteht eine aufeinander aufbauende Bildungsstruktur: hochschulische Grundqualifikation – hochschulische Spezialisierung – erweiterte professionelle Verantwortung.
Dieser Weg stärkt die wissenschaftliche Fundierung, Vergleichbarkeit und internationale Anschlussfähigkeit pflegerischer Qualifikationen. Die Akademisierung allein schafft jedoch noch keine anerkannte professionelle Rolle.
Auch der International Council of Nurses verbindet Advanced Practice Nursing nicht nur mit einem akademischen Abschluss, sondern mit vertieftem Fachwissen, komplexer klinischer Entscheidungsfähigkeit, erweiterten Kompetenzen und einem regulierten Scope of Practice. Der ICN fordert deshalb klare Bildungs-, Rollen- und Regulierungsstrukturen, damit Pflegefachpersonen entsprechend ihrem vollständigen Kompetenzumfang tätig werden können.
Ein Masterabschluss ist zunächst ein formaler Qualifikationsnachweis. Er macht eine Pflegefachperson nicht automatisch zu einer wirksamen Advanced Practice Nurse. Akademische Qualifikation, spezialisierte klinische Expertise, evidenzbasierte Entscheidungsfähigkeit, Beratung, Leadership und Implementierungskompetenz sind notwendige Voraussetzungen. Eine anerkannte Rolle entsteht jedoch erst, wenn diese Kompetenzen in konkreten Versorgungssituationen sichtbar werden, rechtlich ausgeübt werden dürfen und organisational verankert sind.
Dabei sind drei Ebenen zu unterscheiden: Qualifikation bezeichnet erworbene und geprüfte Kompetenzen. Rolle bezeichnet einen definierten Aufgaben- und Verantwortungsbereich. Anerkennung bezeichnet den rechtlichen, professionellen und organisationalen Prozess, durch den die Rolle legitimiert und wirksam wird.
Ohne diese Verbindung kann Kompetenz praktisch genutzt werden, ohne formell anerkannt zu sein. Akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen übernehmen dann komplexe Aufgaben, ohne dass Entscheidungsbefugnisse, Verantwortung, Stellenstruktur und Vergütung entsprechend geregelt sind.
Deutschland hält weiterhin an parallelen beruflichen und hochschulischen Ausbildungswegen fest. Hinzu kommen unterschiedlich geregelte Fachweiterbildungen, Masterprogramme und lokal entwickelte Rollenmodelle. Das zentrale Problem ist deshalb nicht das Fehlen von Bildungsangeboten, sondern ihre unzureichende Verbindung mit eindeutigen Rollen, Befugnissen und Verantwortungsbereichen.
Mit der Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland verfolgt der Deutsche Pflegerat das Ziel, Qualifikations- und Rollenprofile nachvollziehbarer zu ordnen. Diese Entwicklung ist notwendig, weil neue Rollen bislang häufig über Modellprojekte, lokale Stellenbeschreibungen oder wechselnde Begriffe eingeführt werden. Eine solche Begriffsvielfalt erschwert die professionelle Anerkennung. Für Patienten, Organisationen und andere Gesundheitsberufe bleibt unklar, welche Qualifikation vorliegt, welche Entscheidungen eigenverantwortlich getroffen werden dürfen und welche Verantwortung mit der jeweiligen Rolle verbunden ist.
Eine Masterqualifikation darf deshalb nicht hinter einer unspezifischen Funktionsbezeichnung verschwinden. Umgekehrt darf eine anspruchsvolle Rollenbezeichnung nicht verwendet werden, wenn das erforderliche Qualifikations- und Verantwortungsniveau nicht nachgewiesen ist. Mit einem Scope of Practice muss Qualifikation, Kompetenz, Befugnis, Verantwortung und Qualität systematisch verbunden werden.
Der Scope muss damit zumindest Zielgruppe, Qualifikationsniveau, Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse, Verantwortlichkeiten, Grenzen, Eskalationswege sowie Qualitäts- und Kompetenznachweise eindeutig ausweisen. Er darf nicht erst aus einer lokal geschaffenen Stelle abgeleitet werden, sondern muss den verbindlichen Rahmen für die Rollenentwicklung vorgeben. Zugleich muss er rechtlich anschlussfähig, ethisch vertretbar, qualifikationsbezogen differenziert und wissenschaftlich begründet sein. Nur so kann er auf unterschiedliche Versorgungsfelder übertragen werden.
Österreich schafft mit der vollständigen hochschulischen Ausbildung diplomierter Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und der akademischen Verankerung pflegerischer Spezialisierungen eine klare und international anschlussfähige Bildungsstruktur. Für Deutschland reicht es nicht aus, weitere Bachelor- und Masterprogramme oder neue Rollenbezeichnungen einzuführen. Erforderlich ist eine verbindliche Ordnungsstruktur, in der Bildungsniveau, Kompetenzprofil, Rollenbezeichnung, Entscheidungsbefugnis, Verantwortung und Qualität konsequent aufeinander bezogen werden. Die berufsrechtliche Absicherung erweiterter pflegerischer Rollen und ihre verbindliche Einbindung in das Leistungsrecht sind dafür dringende Voraussetzungen.
Der Scope of Practice bildet dabei die feste Verbindung zwischen Qualifikation und Versorgung. Er muss definieren, für welche Zielgruppen und Versorgungssituationen eine Rolle vorgesehen ist, welches Qualifikationsniveau erforderlich ist, welche Aufgaben und Entscheidungen eigenverantwortlich übernommen werden dürfen, wo Kompetenzgrenzen und Eskalationswege liegen und anhand welcher Qualitätsindikatoren die Wirkung überprüft wird. Vermieden werden müssen uneinheitliche Rollenbezeichnungen, parallele Qualifikationswege ohne klare Zuordnung und lokale Funktionsprofile, bei denen akademische Kompetenz zwar genutzt, aber nicht formell anerkannt wird.
Akademisierung ist die notwendige Grundlage. Professionelle Wirksamkeit entsteht jedoch erst, wenn Kompetenz sichtbar, geprüft, rechtlich legitimiert, organisational verankert und einer klar bezeichneten Rolle zugeordnet wird.



