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Bachelor of Arts (B.A.)
Pflege- und Gesundheitswissenschaften
- Vertiefung Advanced Nursing Practice

Der Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) mit dem Vertiefungsschwerpunkt Advanced Nursing Practice bietet Auszubildenden und examinierten Pflegekräften die Möglichkeit der beruflichen Weiterentwicklung mit Fokus auf eine erweiterte Pflegepraxis. Weiterführend zur beruflichen Qualifikation bauen Sie Ihre Fähigkeiten für eine vertiefte und spezialisierte Pflegepraxis auf wissenschaftlicher Basis aus. Das ANP-Studium verfolgt den Ansatz der evidenzbasierten Pflege - zentrales Konzept ist daher die enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Durch die Bearbeitung von Projekten aus Ihrer beruflichen Praxis, werden Transfer und Integration von Forschungsergebnissen in die Praxis gewährleistet. Inhaltliche Schwerpunkte des Studiengangs liegen in den Bereichen wissenschaftlich angewandter Pflegepraxis, rezeptiver und aktiver Forschungskompetenz sowie der Erweiterung traditioneller Rollen in der Pflege.

Semester A

  • Die Beteiligung an der Professionalisierung des Pflegeberufes durch den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Pflege

  • Komplexe Problemlagen ethisch begründet zu lösen und eine evidenzbasierte Pflege einzuführen, zu erproben und zu evaluieren

  • Beratung, Schulung und Anleitung von Patienten und ihren Angehörigen als Teil der Gesundheitsförderung

  • Aneignung von Expertenwissen in einem spezifischen Bereich der Pflege

  • Implementierung aktueller Forschungsergebnisse in die Pflegepraxis

  • Erweiterung der Fachexpertise

Semester B

  • Vermittlung von spezifischen Inhalten aus der Pflege- und Gesundheitswirtschaft

  • Erweiterte und vertiefte Pflegekompetenz

  • Analysieren, Synthetisieren und Evaluieren der Pflegeprofession im Kontext klinischer und ambulanter Versorgung

  • Chronische Erkrankungen, Beratung und Case Management, Palliative Care, komplementäre Methoden

  • Diagnostische und therapeutische Verfahren verschiedenster Krankheitsbilder im Rahmen der Richtlinie nach §63 Abs. 3c SGB V u.v.m.

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