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Broschüre zum Studium

Sind Sie noch unentschlossen, welcher Abschluss der Richtige ist? Unsere Broschüre gibt Ihnen eine erste Orientierung bei der Studiengangswahl.

Wir investieren in Sie!

Mit unserem STI-Marburg-Stipendium fördern wir besonders begabte und motivierte Studierende. Gleichzeitig möchten wir Interessenten, die finanzielle Gründe an der Aufnahme eines Studiums hindern, den Weg und die Chance eines Studium ermöglichen, um ihr Potential zu entwickeln. Das Stipendium gilt für die Dauer des Studiums und umfasst die Übernahme der gesamten Studiengebühren inkl. Einschreibegebühr durch das STI Marburg. Finanzielle Aufwendungen entstehen den Stipendiaten lediglich durch eventuelle Übernachtungs- und Reisekosten für Präsenzveranstaltungen sowie die Auslandsstudienreise.

Das STI-Marburg-Stipendium richtet sich in erster Linie an engagierte und begabte Interessenten. Neben einer vielversprechenden Bildungslaufbahn und beruflichen Erfolgen zählt für uns daher ebenso gesellschaftliches, familiäres oder soziales Engagement. Bewerben können sich alle Interessenten, die die für das jeweilige Studium erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Bewerbung für ein Stipendium des STI Marburg ist grundsätzlich vor Beginn des Studiums einzureichen. Voraussetzungen sind dabei das Einreichen der Bewerbungsunterlagen für ein Studium am Steinbeis-Transfer-Institut Marburg sowie das erfolgreiche Absolvieren des Assessments.

Bewerbungen müssen schriftlich eingereicht werden und neben den klassischen Unterlagen wie Lebenslauf und Referenzen (Arbeits-, Schul- und Weiterbildungszeugnisse, Belege für soziales Engagement, etc.) auch ein Motivationsschreiben enthalten. In diesem sollten besonders Studienmotivation und Förderwürdigkeit dargelegt werden. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Daher ist eine Erklärung des Bewerbers, dass er keine weiteren Stipendien erhält oder beantragt hat oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragen oder erhalten wird, beizufügen. Formal fehlerhafte Bewerbungen können leider keine Berücksichtigung finden. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt nach Begabung und Leistung.

Weitere Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten

Neben dem STI-Marburg-Stipendium haben Sie die Möglichkeit, verschiedene andere Finanzierungsoptionen für Ihr Studium zu nutzen. Eine Auswahl haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst. Für einen aktuellen Überblick zu Stipendienprogrammen und der zielgerichteten Suche nach für Sie passenden Finanzierungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die Website Stipendienlotse.

Der KfW-Studienkredit unterstützt Studenten mit bis zu 650,00 EUR monatlich – unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Förderbereich:

  • grundständiges Erst- oder Zweitstudium;
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium);
  • Masterstudium (postgraduales Studium) oder Promotion.

Detaillierte Fördervoraussetzungen und weitere Informationen erhalten Sie auf der KfW-Website.

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.

Beide Stipendienprogramme kommen grundsätzlich für Studenten des STI Marburg infrage. Detaillierte Informationen und Fördervoraussetzungen erhalten Sie auf der SBB-Website.

2.300 weitere Stipendien

es gibt noch mehr als 2.300 Stipendienprogramme, die für Sie infrage kommen. Die 8-fach ausgezeichnete Stipendiensuchmaschine myStipendium zeigt Ihnen  mit wenigen Klicks welche 10-15 Stipendienprogramme wirklich zu Ihnen passen. Möglich gemacht wird es durch ein ausgeklügeltes Matching-Verfahren, das Ihr Profil mit den mehr als 2.300 Stipendienprogrammen in der Datenbank abgleicht. myStipendium ist mit mehr als 2.300 Stipendienprogrammen (Gesamtwert: 610 Mio. Euro/Jahr) die mit Abstand größte Stipendienplattform Deutschlands.

      4 Gründe, warum Sie sich unbedingt um Stipendien bewerben sollten:

  1. 41% der Bewerbungen haben Erfolg 
  2. 20% der Stipendiengeber erhalten nicht ausreichend Bewerbungen. Das Geld bleibt auf der Straße liegen
  3. 40 Vergabekriterien entscheiden über Ihre Chancen, z. B. Geburtsort, Studienfach oder Geschlecht
  4. 610 Mio. € an Stipendien gibt es pro Jahr.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Flexible Studienfinanzierung + Förderprogramm WissenPlus = Studienförderung

Finanzieren Sie Ihren Bachelor flexibel mit der Studienförderung "Deutsche Bildung". So können Sie sich voll auf Ihr Studium konzentrieren - auch im Auslandssemester oder Auslandsstudium. Mit dem Förderprogramm WissenPlus können Sie dabei Soft Skills wie Lerntechniken, Stressmanagement oder Rhetorik stärken. 

Die Studienförderung zahlen Sie risikofrei zurück, sobald Sie nach Ihrem Studium einen Job gefunden haben. Warum risikofrei? Weil Sie anteilig von dem Einkommen zurückzahlen, das Sie später tatsächlich verdienen: Kein Überschuldungsrisiko.

Sie wollen vielleicht noch einen Master machen? Kein Problem: Während des Masters müssen Sie noch nichts zurückzahlen.

Alle Informationen rund um das Studienfinanzierungsprogramm erhalten Sie hier.

  1. Berufsbegleitendes Erststudium als Sonderausgaben von der Steuer absetzen:
    Wer ein Erststudium absolviert, kann seit Beginn des Jahres 2012 laut Bundesfinanzministerium die Kosten bis zu einer Höhe von 6.000,00 EUR als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn das Erststudium nicht betrieblich veranlasst ist. Wer also ein berufsbegleitendes Studium durchläuft, ohne dass der Arbeitgeber dies empfohlen hat, kann am Ende des Jahres maximal den genannten Betrag von 6.000,00 EUR bei der Steuer ansetzen.
  2. Berufsbegleitendes Zweitstudium als Werbungskosten von der Steuer absetzen:
    Ist einem berufsbegleitenden Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, handelt es sich um Werbungskosten, wenn ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht. Ist diese Voraussetzung erfüllt, sind alle Kosten, die mit dem Studium zusammenhängen (Studiengebühren, Fachliteratur, Übernachtungskosten, etc.) steuerlich abzugsfähig. Der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten liegt hierbei nicht nur in der Begrenzung auf 6.000,00 EUR, sondern dass die Werbungskosten bei einem negativen Einkommen als Verlustvortrag mit ins nächste Jahr genommen werden können und dann dort von der Steuer abgesetzt werden. Sonderausgaben hingegen sind nur in dem Jahr absetzbar, in dem sie entstehen.

Für aktuelle und verbindliche Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit empfehlen wir Ihnen in jedem Fall eine Beratung bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.